Einlagensicherung

Sind meine Einlagen durch die Einlagensicherung geschützt? Ja!

Die EKR ist, wie jede Bank und jedes Wertpapierhaus in der Schweiz, verpflichtet, die Selbstregulierung «Vereinbarung zwischen esisuisse und ihren Mitgliedern» zu unterzeichnen. Die Kundeneinlagen bei schweizerischen Geschäftsstellen der Bank sind bis zu CHF 100'000 pro Kunde (und Bank) gesichert. Als Einlagen gelten auch Kassenobligationen, die im Namen des Einlegers bei der ausgebenden Bank hinterlegt sind.

Unter www.esisuisse.ch finden Sie alle relevanten Informationen zum System der Einlagensicherung.

Angebotsbestimmungen

Die auf der Webseite veröffentlichten Angaben sind für Kunden mit Domizil in der Schweiz bestimmt und stellen kein Angebot für Kunden mit Domizil im Ausland dar. Anfragen von Kunden mit ausländischem Domizil betreffend Finanzdienstleistungen und -produkten werden nicht beantwortet.